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Änderungen 2012 Riester Rente

Staatlich geförderte Riester Rentenverträge, die ab Beginn 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riesterrente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Wurde der Vertrag für die Riester Rente bis Ende 2011 abgeschlossen, konnte der Auszahlungsbeginn für die Riester Rente schon ab dem 60. Lebensjahr beginnen. Mit voller staatlicher Förderung und ohne Rückzahlung von Riester Zulagen und eventuell zusätzlicher steuerlicher Förderung. Man kann zwar auch noch ab 2012 Sparpläne für die Riester Rente mit einem früheren Auszahlungsbeginn als das 62. Lebensjahr abschließen und besparen. Allerdings dann ohne die besonderen Möglichkeiten für die staatliche Förderung durch Riester-Zulagen.

 

Änderungen 2012 Rürup Rente frühestmöglicher Auszahlungsbeginn

Die bei der Riester Rente beschriebene Änderung mit dem Auszahlungsbeginn ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für staatlich geförderte Rürup Renten Sparpläne. Wer also nach dem Jahr 2011 eine Rürup Rente neu abschließen und seine Einzahlungen mit einem Sonderausgabenabzug staatlich fördern lassen möchte, muss auf den frühestmöglichen Auszahlungsbeginn (62. Lebensjahr) achten. Ansonsten würden die Steuervorteile in Verbindung mit der Rürup Rente verloren gehen. Wer alle Regeln für die Rürup Rente auch 2012 beachtet, kann die dann wieder erhöhten Steuervorteile nutzen.

 

Änderungen 2012 Rürup Rente erhöhte Steuervorteile, Rürup Sonderausgabenabzug

Der mögliche Rüruprenten Sonderausgabenabzug wird im Jahr 2012 für Beiträge der Rürup Rente bzw. Basisrente wieder erhöht. 2012 beträgt der mögliche Rürup Renten Sonderausgabenabzug 74 % der Beiträge in die Rüruprente. Damit kann ein Single (ein alleinstehender Steuerzahler) bis maximal 14.800 € als Sonderausgabenabzug geltend machen. Wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 € in die Basisrente (Rürup Rente) eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag = 29.600 € vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen lassen. Der maximal geförderte Beitrag für Verheiratete bei der Rürup Rente beträgt unverändert 40.000 €.

 

Änderung 2012 für die private Lebensversicherung

Bei neu abgeschlossenen privaten Lebensversicherungen ab dem Jahr 2012 gilt für die staatliche Förderung ähnliches wie bei der Rürup Rente/Basisrente und der Riester Rente. Voraussetzung für die staatliche Förderung bei der privaten Lebensversicherung ist ab 2012, dass die Lebensversicherung frühestens mit dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird. Werden alle Voraussetzungen für die staatliche Förderung bei der privaten Lebensversicherung erfüllt, kann es zu einer 50 prozentigen Steuerbefreiung für das ausgezahlte Lebensversicherungskapital kommen. Lebensversicherungen die bis Ende 2011 schon abgeschlossen wurden, werden von dieser Änderung nicht betroffen.